Stellungnahme der ACHSE e.V. zum Änderungsantrag 3 der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) BT-Drs. 19/26822 vom 18. März 2021
Auszug der Stellungnahme.
In dem Modellvorhaben wird von der Entwicklung einer Dateninfrastruktur durch das BMG gesprochen, ohne dass Angaben zur Fertigstellung, Anforderungen an die Einbindung von Datenbankexpert:innen und Kompatibilität und Interoperabilität mit bestehenden Datenbanken gemacht werden. Dies ist insofern bemerkenswert und kritisch zu hinterfragen als sich seit Herbst 2020 eine Gruppe ausgewiesener interdisziplinärer Experten (inklusive ACHSE e.V.) auf Einladung des BMG im Rahmen von genomDE in zahlreichen Online-Workshops damit beschäftigen, wie sich die Genomsequenzierung auf nationaler Ebene gut in bestehende Strukturen einbetten, der Zugang zur Diagnostik effektiv und effizient gewährleistet und daraus größtmöglicher Nutzen für Forschung und Versorgung generieren lässt. Dass die Empfehlungen aus genomDE in dem Modellvorhaben offensichtlich keine Berücksichtigung finden, ist für die in genomDE eingebundenen Expert:innen schwierig zu verstehen.
Wir fordern, das Modellvorhaben zur Genomsequenzierung zuerst nur auf die bestehenden, spezialisierten Zentren anzuwenden, unter der Berücksichtigung der Vorgaben, die in TRANSLATE-NAMSE entwickelt und im Selektivertrag festgelegt wurden. Darauf aufbauend kann in den nächsten Jahren Erfahrung in der Umsetzung und Anwendung der Genomdiagnostik gesammelt werden.
Darüber hinaus raten wir dringend auf die Empfehlungen aus genomDE bei der Entwicklung von infrastrukturellen Maßnahmen, die die Etablierung der Genomsequenzierung in Deutschland unterstützen sollen, zurückzugreifen und das weitere Vorgehen daran anzupassen.
Die vollständige Stellungnahme findet ihr hier: