Denise Lambrecht

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    Denise Lambrecht

    Hallo zusammen,
    aufgrund meiner Vorerkrankung (CTEPH) bin ich von der Arbeit freigestellt und als Hochrisikopatientin eingestuft worden.
    Mein Hausarzt sagte, dass ich damit rechnen muss dieses Jahr nicht mehr arbeiten zu können.
    Gibt es eigentlich eine Regelung für diese Fälle? Wie lange macht mein Arbeitgeber dies mit?
    Es gibt die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten, aber eigentlich bin ich als Sozialpädagogin mit Kindern tätig.
    Vielleicht kennt sich jemand aus?
    Mit vielen Grüßen,
    Denise
  • Roger Rako
    Mitglied
    • 02.04.2020
    • 24

    #2
    Hallo Denise,

    Anspruch auf Arbeit im Homeoffice gibt es generell nicht. Spezielle gesetzliche Regelungen für diesen Fall der Pandemie gibt es nicht. Doch der Arbeitgeber hat gegenüber Risikopatienten eine besondere Fürsorgepflicht. Zur bezahlten Freistellung ist er nicht verpflichtet, was in der Praxis dazu führen kann, dass bei Krankschreibung nach Lohnfortzahlung die Krankenkasse bis zu einer Aussteuerung eintritt und dann - wenn Frührente ausscheidet - ALG droht.

    Laut Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber grundsätzlich die Verpflichtung, die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit für seine Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beurteilen und Maßnahmen hieraus abzuleiten. Während der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ist das besonders wichtig. Die Bundesregierung hat daher Eckpunkte für einen neuen Arbeitsschutzstandard erarbeitet, die Du hier abrufen kannst. Sollte der Arbeitgeber hier künftig keine Möglichkeit des Schutzes, wie die schon gewährte Freistellung, Homeoffice oder eine Umsetzung anbieten, würde ich das Gespräch mit dem Betriebsrat - soweit vorhanden - suchen und ggf. auch über den Arzt oder einen Vertrauensarzt eine Regelung zur Risikovermeidung herbeiführen.

    Ich drücke die Daumen!
    Roger
    Zuletzt geändert von Roger Rako; 30.04.2020, 00:42.

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