Kritiker sehen hingegen weiterhin die Möglichkeit, dass die Krankenkassen über den Willen der Patienten hinweg über deren Unterbringungsform entscheiden. Als Problem sehen viele auch, dass nicht in dem Gesetz nicht klar geregelt sei, wer für die Sicherstellung der Versorgungsqualität verantwortlich sein soll. Betroffene müssten somit Jahr für Jahr darum bangen, ob sie ihre Betreuungssituation beibehalten können.
„Die Grundrechte der Betroffenen werden beschnitten; sie müssen immer wieder um eine bedarfsgerechte Versorgung kämpfen; und die Krankenkassen versuchen, sich aus der Leistungspflicht zu verabschieden“, bemängelt Sigrid Arnade, Sprecherin der LIGA, einem Zusammenschluss von 13 bundesweit tätigen Selbstvertretungsorganisationen, die von behinderten Menschen selbst verwaltet wird.