Auch die Impfpriorisierung wird angesprochen.
Auf der Homepage findet man diesen Text:
==Grenzen der Beratung
Der Behindertenbeauftragte hat keine Möglichkeit, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen bzw. ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben. Eine Einzelfallprüfung bzw. Rechtsberatung darf der Beauftragte nicht vornehmen, dies ist Rechtsanwältinnen und -anwälten bzw. Beratungsorganisationen vorbehalten.
Der Beauftragte ist auch nicht für Angelegenheiten zuständig, die auf landesrechtlichen oder Vorschriften der Städte und Landkreise basieren. Es empfiehlt sich deshalb in Fällen, die nicht die Bundesebene betreffen, in erster Linie die örtlichen oder die Landesbehindertenbeauftragten anzusprechen, damit diese nach Problemlösungen in ihrem Wirkungsbereich suchen.
Darüber hinaus verfügt der Beauftragte selbst nicht über Fördermittel, mit denen Projekte oder Einzelpersonen unterstützt werden können.==
Das bedeutet für mich weiter, dass bei der Impfpriorisierung die einzelnen Landesbehinderten- und Patientenbeauftragten der Bundesländer zuständig/ verantwortlich sind.
Für NRW:
"Claudia Middendorf ist die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung und der Patientinnen und Patienten. Sie berät bei Gesetzesvorhaben, arbeitet mit verschiedenen Akteuren der Behindertenpolitik zusammen oder entwickelt Vorschläge zur Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft. Sie übernimmt die Anwaltschaft für die Belange erkrankter Menschen und ihrer Angehörigen, vermittelt geeignete Beratungs- und..."
=Gemeinsame Erklärung der Beauftragten von Bund und Länder: Behindertenbeauftragte fordern schlüssiges Schutzkonzept während Corona-Pandemie
Die Beauftragten von Bund und Länder für Menschen mit Behinderung haben in einer gemeinsamen Erklärung konkrete Forderungen aufgestellt, wie zukünftig der Schutz von Menschen mit Behinderungen während der aktuellen Pandemie-Lage verbessert werden kann. Dabei beziehen sie sich auf die Impfverordnung des Bundes, den barrierefreien Zugang zu Impfzentren, die Versorgung mit FFP2-Masken sowie den Anspruch auf Schnelltests. Die konkreten Forderungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Erklärung.=
Bitte lesen Sie dazu auch die vollständige Pressemitteilung.
Die Erklärung, 4 Seiten, als PDF.